Bei disziplinären Verfehlungen (z.B. Nichteinhaltung der Hausordnung, Missachten des Alkoholverbotes, unerlaubte Abwesenheit, Burschen in Mädchenzimmer und umgekehrt, mutwilliges Stören während der Studierzeit, Vandalismus im Haus bzw. Heimgelände etc.) wird von den diensthabenden BetreuerInnen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Mit der dritten Abmahnung ist die sofortige Kündigung des Benützungsvertrages verbunden.
Die Nachtruhe ist unbedingt einzuhalten:
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr.
Die Nachtruhe endet um 6.30 Uhr.
Die Nachtruhe gilt innerhalb und außerhalb der Wohnanlagen – auch gegenüber der Nachbarschaft. Das gilt besonders für die Verwendung von PC, Hi-Fi, CD, etc. Diese sind während der Nachtruhe ausgeschaltet (und im Kasten versperrt). Unerlaubt benutzte Geräte werden in Verwahrung genommen.
·
1 Klassen 30 Minuten
·
2 & 3 Klasse 60 Minuten
Alle 1. 2. und 3. Klassen:
Nachdem Sie sich per Chip
wieder zurückgemeldet haben, muss erneut für den Verbleib am Heimgelände
ausgecheckt werden.
18-Jährige haben bis
23:00 Uhr Ausgang. Vorrausetzung ist die Benützung der App
Der „Ausgang“ kann bei nicht entsprechender
schulischer Leistung bzw. bei nicht entsprechenden Umgangsformen im Haus
eingeschränkt oder verwehrt werden. Für die Zeit des Ausgangs besteht keine
Betreuung und Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung durch den
Heimträger. Ein Verlassen der Stadt ist ausnahmslos nur mit Genehmigung der
BetreuerInnen und der Eltern gestattet.
Mit der Zimmerordnung
kann sich jede/r BewohnerIn zusätzliche Ausgangs- bzw. Fernsehgutscheine
verdienen. Der Ausgang wird an das Schlafgutschein-System gekoppelt. Die
SG-Ausgänge können angespart und individuell eingesetzt werden.
Änderungen aufgrund von
pädagogischen Maßnahmen vorbehalten!
© 2021 Alm34 All rights reserved